Offener Brief an Frau Sibylle Pfeiffer bzgl. Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten

Sehr geehrte Frau Pfeiffer

als die für mich zuständige Bundestagsabgeordnete wende ich mich mit einer dringenden Bitte an Sie.

Aus den Medien habe ich entnommen das die Regierung trotz zweier gegenteilig lautender Gerichtsurteile erneut versucht ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu beschliessen.

Als IT Leiter eines mittelständigen Unternehmens und auch privatem Interesse an IT Themen bin ich zum Einen mit den technischen Gegebenheiten diversen Telekomunikationseinrichtugen vertraut zum Anderen muss ich mich zwangsläufig auch mit den Möglichkeiten und Gefahren des Datenschutzes beschäftigen.

Als Vater zweier Kinder liegt mir wiederum die Sicherheit dieser und meiner gesamten Familie sehr am Herzen. Daher kann ich den Versuch eben diese Sicherheit zu erhöhen durchaus nachvollziehen. Im Falle der Höchstspeicherfristen – die letztendlich doch wieder eine Vorratsdatenspeicherung sind – sehe ich allerdings zwei grundlegene Probleme.

Zum Einen ist der Eingriff in die Privatsphäre und somit die Einschränkung der Bürgerrechte zu groß. Eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungen mit nur wenigen Ausnahmen stellt automatisch alle Bürger unter Generalverdacht die Kommunikationskanäle für illegale Aktivitäten zu nutzen. Da technisch bedingt niemand für die Sicherheit der gesammelten Daten garantieren kann entsteht zudem eine Gefährdung in einem Ausmaß das aktuell noch niemand abschätzen kann. Was passiert wenn die Daten in Hände von Kriminellen fallen die diese dann veröffentlichen? Wenn die Verbindungsaufzeichnungen 10.000der Bürger plötzlich öffentlich im Netz zugänglich sind und diese dann in großem Stil missbraucht werden können? Wer kann mir garantieren das eins meiner Kinder unter einer massiven Verletzung seiner Privatsphäre zu leiden hat die nachträglich nicht wieder gut zu machen ist? Ein weiteres Problem ist eine spätere Ausweitung der Befugnisse durch staatliche Stellen, die dann gar nicht mehr unter der Kontrolle der jetzt verantwortlichen stehen.

Zum Anderen hat sich in der Vergangenheit gezeigt das die Vorratsdatenspeicherung – selbst in einem viel größeren Ausmaß als die aktuell geplanten Mindestspeicherfristen – Straftaten weder verhindern noch in irgendeiner Weise signifikant zur Aufklärung beitragen. Die Terrorakte in Frankreich in diesem Jahr und in Norwegen in 2011 haben eindeutig gezeigt das eine Vorratsdatenspeicherung solche Straftaten weder verhindern kann noch konnte zur Aufklären dieser Verbrechen beigetragen werden.

Hinzu kommt das es technisch relativ einfach ist einer Überwachung zu entgehen, nun aber jeder der dies tut sich automatisch verdächtig macht. Dies schührt zusätzlich eine gewisse Paranoia die ich in einer offenen und demokratischen Gesellschaft als unerträglich empfinde.

Eine Vorratsdatenspeicherung alleine – selbst wenn sie wirksam wäre – wäre ein zu großer Eingriff in unserer aller Bürgerrechte. Die Tatsache das wieder und wieder gezeigt wurde das sie eben NICHT wirksam ist macht das neue Gesetz zu einem direkten Angriff auf unsere Demokratie.

Ich möchte Sie daher eindringlich bitten gegen den neuen Gesetzentwurft zu stimmen.

Da die Anonymität des Internets immer eine gewisse Distanz und erlaubt bin ich auch gerne bereit ein Anliegen persönlich erneut vorzutragen wenn sie die nächste Bürgersprechstunde in der Heimat abhalten.

Mit freundlichem Gruß

Stefan Immel