Das neue Gesetz zu Internetsperren soll Kinder schützen. Das ist, laut Ursula von der Leyen das primäre Ziel. Dummerweise tut dieses Gesetz genau dies nicht. Das Gesetz regelt ausschliesslich das „Sperren“ von Seiten die im Ausland liegen nach einem Prinzip das nicht wirksam ist.
Um das mal zu verdeutlichen:
Wenn Du auf mein Blog willst gehst Du auf die Seite http://blog.starocotes.de. Dein Computer weis aber so mit dieser Angabe nichts anzufangen und muss daher diese namentliche Adresse in eine sogenannte IP Adresse umwandeln. Dies geschieht auf „DNS Servern“ die bei den Providern stehen. Wenn Du also http://blog.starocotes.de eingibts sagt dieser DNS Server das dies in wirklichkeit http://85.25.66.206/ heißt.
Nehmen wir an meine Seite würde im Ausland liegen und es wären Kinderpornos drauf. Das BKA würde also jetzt entscheiden das http://blog.starocotes.de geblockt werden müsste. Der DNS Server des Providers würde also nicht mehr http://85.25.66.206/ zurückliefern sondern halt die Adresse des „Stoppschildes“.
Gibt Du aber jetzt http://85.25.66.206/ ein würdest Du weiterhin auf die Seite kommen, ohne das irgendjemand das verhindern oder mitbekommen könnte. Hinzu kommt das der überwiegende Teil dieser graußigen Sachen gar nicht über Webseiten laufen sondern über Newsgroups und Chats.
Das weitere Problem sehen wir Kritiker darin, dass diese Sperrlisten vom BKA verwaltet werden ohne das die üblichen demokratischen Kontrollmittel eingehalten werden. Wenn z.B. ein Telefonanschluss überwacht werden soll, muss dies ein Richter entscheiden (Judikative) , bei den Internetsperren soll dies das BKA (Exekutive) alleine entscheiden können. Selbst die Kontrolle durch den Bereich des Bundesdatenschutzbeauftragten (der dies übrigens abgeleht hat weil es nicht in seine Zuständuigkeit fällt) soll nur Stichprobenartig erfolgen.
Was dieses Gesetz in keinem Fall abdeckt ist die wirkliche Verfolgung der Macher solcher Medien, es wird also nur eine Sichtblende ddrübergelegt die von jedem der es will leicht umgangen werden kann.